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OFFIZIELLE VERKAUFSSTELLEN

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Zugang zum Gran Canaria-Stadion

Abonnenten: Möglicherweise werden Sie nach Ihrem DNI gefragt, um Ihre Identität zu überprüfen. (Die Dauerkarte ist personenbezogen und nicht übertragbar), Sie können Ihre Dauerkarte (48 Stunden vor dem Spiel) im virtuellen Büro des Dauerkarteninhabers für ein bestimmtes Spiel auf einen Dritten übertragen.

Unterstützer: Möglicherweise werden Sie nach Ihrem Ausweis gefragt, um Ihre Identität zu überprüfen. (Die Sympathisanten- bzw. Eintrittskarte ist personenbezogen und nicht übertragbar).

Online-Tickets: Sie sind persönlich und Sie werden möglicherweise nach Ihrem Ausweis gefragt, um Ihre Identität zu überprüfen.

Rücksendungen: Änderungen oder Rücksendungen werden nicht akzeptiert.

Sicherheit: Der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegt der Prävention von Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport.

 

Die Ständige Kommission der Landeskommission gegen Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2022 den Vereinen die „Einführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen (...) zur Förderung von Systemen zur Identitätsprüfung“ übertragen von Personen, die versuchen, Zugang zu Sportstätten zu erhalten, durch die Einführung von Systemen zur Ausgabe und zum Verkauf von Eintrittskarten, die es ermöglichen, die Identität der Eintrittskartenkäufer zu kontrollieren (...)“.

Artikel 13 des Gesetzes 19/2007 vom 11. Juli gegen Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport legt fest, dass „die staatliche Kommission gegen Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport beschließen kann, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für alle Wettbewerbe oder Sportarten einzuführen.“ Veranstaltungen, die als Hochrisiko eingestuft sind, oder für Veranstaltungsorte, gegen die Schließungssanktionen gemäß dem zweiten und dritten Titel dieses Gesetzes verhängt wurden, und insbesondere Folgendes: (...) b) Förderung von Identitätsüberprüfungssystemen für Personen, die dies versuchen Zugang zu Sportstätten. c) Die Implementierung von Systemen zur Ausgabe und zum Verkauf von Tickets, die eine Kontrolle der Identität von Ticketkäufern ermöglichen (...)

Artikel 15.3 des Königlichen Dekrets 203/2010 vom 26. Februar, mit dem die Vorschriften zur Verhütung von Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport genehmigt werden, legt Folgendes fest: „In den in Artikel 13.1 des Gesetzes 19/2007 vom Juli vorgesehenen Fällen 11 wird die Überprüfung und Überwachung der Identität derjenigen, die Tickets kaufen, oder die Kontrolle der Verteilung von Orten durch die Implementierung registrierter Ticketverkaufssysteme und die Entwicklung von Verfahren durchgeführt, die es ermöglichen, die Verteilung von Tickets zu überwachen, zugewiesene Standorte zu überwachen und zu kennen die Identität der Inhaber von Zugangsrechten zu Sportanlagen.

Spain Nationale Kommission gegen Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport

 

RD 203/2010 Vorschriften zur Prävention von Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport und Vorschriften für den Zugang zu LaLiga-Stadien.

Videoüberwachte Sportstätte zur Sicherheit der Besucher und Tagungsteilnehmer.

Ursachen, die den Zugang oder Aufenthalt in der Sportstätte verhindern:

a) An Auseinandersetzungen, Schlägereien, Prügeleien oder öffentlichen Unruhen teilnehmen.

b) jegliche Art von Waffen oder Gegenständen einzuführen, zu tragen oder zu verwenden, die die gleiche Wirkung haben könnten, wie zum Beispiel scharfe, schneidende Gegenstände oder Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm/Milliliter, die als Projektile verwendet werden können, wie zum Beispiel Lebensmittel in starren Behältern, in Flaschen abgefüllte Getränke oder deren Behältnisse.

c) Mitbringen oder Besitz von Fackeln, Feuerwerkskörpern, Sprengstoffen oder allgemein brennbaren, rauchenden oder ätzenden Produkten und pyrotechnischen Geräten.

d) Unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, Betäubungsmittel, psychotroper, anregender oder ähnlicher Substanzen stehen. e) Das Einführen oder Verkaufen jeglicher Art von alkoholischen Getränken, betäubenden, psychotropen, anregenden oder ähnlichen Substanzen.

f) Banner, Fahnen, Symbole oder andere Zeichen mit Botschaften einzuführen, anzuzeigen oder anzufertigen, die zu Gewalt oder Terrorismus aufrufen oder durch die eine Person oder eine Gruppe von ihnen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft bedroht, beleidigt oder belästigt wird. , Religion oder Überzeugungen, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexuelle Orientierung.

g) Gesänge, Ausdrücke, Geräusche oder Haltungen ausüben, die zu Gewalt oder Terrorismus aufstacheln oder die darauf abzielen, eine Person oder Gruppe aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit, Behinderung, Religion oder Überzeugung, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung zu belästigen.

h) Einbruch in das Spielfeld.

i) mit einem Zutrittsverbot zu Sportstätten bestraft wurde, solange die Sanktion nicht aufgehoben ist.

j) Der Inhaber dieses Tickets verpflichtet sich, keine Beschreibungen, Anmerkungen, Bilder, Videos, Audiodateien, Daten, Statistiken oder andere Formen der Reproduktion der Veranstaltung zu übertragen, zu verbreiten, zu verkaufen (oder dabei zu helfen), außer für persönliche und private Zwecke Die Nichteinhaltung einer dieser Verpflichtungen stellt ebenfalls einen Grund dar, der den Verbleib in der Sportstätte verhindert.

k) Auftritte von Gastfans in der örtlichen Umgebung durchführen, wenn dies eine Gefahr für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellt.

l) Das Mitführen von Flaschen mit mehr als 0,5 Litern (und ohne Stopfen) sowie jeglicher Art von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen mit mehr als 500 Gramm, die geworfen werden können, ist verboten.

Der Verein bittet darum, alle geltenden rechtlichen Maßnahmen genauestens einzuhalten, um in naher Zukunft weitere Einschränkungen zu vermeiden.

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